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. . . ist die Bezahlung eines Investitionsguts in Form von Mietkaufraten. Nach Zahlung der letzten Mietkaufrate geht das Objekt automatisch in das Eigentum des Mietkäufers über. Die steuerliche Zurechnung erfolgt mit Vertragsbeginn beim Mietkäufer. Der Mietkäufer muß die Mietkaufraten aufsplitten in Zins- und Tilgungsanteil. Im Gegensatz zum Leasing kann hier nur der Zinsteil als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die Umsatzsteuer ist bei Vertragsabschluß in voller Höhe auf die Summe aller Mietkaufraten zu leisten.